Umweltmanagementsystem präzise aufgebaut

Die Notwendigkeit von Managementsystemen gemäß ISO 14001 und anderer ist heute unumstritten.

Wichtig ist, dass das Managementsystem von den Mitarbeitern im Betrieb „gelebt“ wird.

Bei sämtlichen Schritten – von der Bestandsaufnahme bis zum Review – haben wir dieses Ziel im Fokus. Wir analysieren die Betriebssituation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein schlüssiges Konzept für den Aufbau. Besteht bereits ein Managementsystem, können umwelt- und arbeitsschutzrelevante Aspekte ideal eingebaut werden.

Zu unseren Leistungen zählen insbesondere:

  • Durchführung einer Bestandsaufnahme
  • Stärken und Schwächen Analyse
  • Entwicklung von Umweltleitlinien
  • Entwicklung von Maßnahmen
  • Dokumentation und Schulung
  • Implementierung des Managementsystems
  • Audits
  • Durchführung von Wirksamkeitskontrollen
  • Managementreviews

Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001:2018

Optimierung der Arbeitsschutzorganisation

Effizient organisierter Arbeitsschutz wird als Wettbewerbsfaktor immer wichtiger. Denn Produktivität und Qualität hängen entscheidend von der Gesundheit und Motivation der Menschen ab, die im Betrieb arbeiten. Im Spannungsfeld zwischen Kundenforderungen und Rechtspflichten können betriebliche Abläufe nur störungsfrei laufen, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz praxisgerecht berücksichtigt werden. Systematischer Arbeitsschutz und wirksame Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) versprechen dabei den größten Nutzen.

Unsere Leistungen

  • Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems
  • Nutzung von Schnittstellen zum Qualitäts- und/oder Umweltmanagement
  • Entscheidungsfindung hinsichtlich der Zertifizierungsmöglichkeiten
  • Projektplanung
  • Identifizierung von Forderungen aus Normen und Leitfäden
  • Feststellung des Handlungsbedarfes bis zur Zertifizierungsreife
  • Dokumentenprüfung
  • Workshops und Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte

Fachkraft für Arbeitssicherheit, FaSi

§ 5 ASiG: Alle Betriebe, die mindestens einen bei der Berufsgenossenschaft versicherten Arbeitnehmer beschäftigen, müssen nachweisen dass sie arbeitsmedizinisch und arbeitssicherheitstechnisch betreut werden.

Aufgaben

In §6 Arbeitssicherheitsgesetz sind die Aufgaben definiert:
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und in allen Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Sie haben insbesondere

  • Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln (Persönliche Schutzausrüstung),
  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  • die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,
  • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
  • die Durchführung der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
  • die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
  • auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
  • darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.

HSE Manager

Viele Aufgaben und Anforderungen im Umwelt- und Arbeitsschutz sind miteinander verbunden. Eine strikte Trennung ist kaum möglich und selten sinnvoll. Hier setzt unser Manager für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt – Safety, Health and Environment, kurz: HSE-Manager an. Er hat ein ganzheitliches Wissen sowie langjährige Erfahrung.

Unser HSE-Manager steuert komplexe Aufgabenstellungen im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz effektiv, pragmatisch und rechtskonform.

Der externe HSE-Manager:

  • klärt auf und informiert
  • deckt Defizite auf und bewertet diese
  • integriert gesetzliche Vorgaben
  • berät bei Entscheidungen und Beschlüssen
  • begleitet interne Entscheidungsprozesse
  • koordiniert Maßnahmen und Beauftragten-Funktionen
  • steuert und überwacht alle Umwelt- und Arbeitschutz-Aktivitäten des Unternehmens
  • koordiniert das Genehmigungs- und Behördenmanagement
  • kann verschiedene Beauftragtenfunktionen wahrnehmen
  • bereitet Entscheidungen für die Geschäftsleitung vor

Durch den Einsatz eines HSE-Managers halten Sie die gesetzlichen Vorgaben in den genannten Bereichen ein und haben für alle Belange nur einen Ansprechpartner. Sie reduzieren Ihr Haftungsrisiko und sparen Ressourcen, Zeit und Kosten.

Die externe Lösung – Der Betriebsbeauftragte

Unternehmer sind rechtlich verpflichtet, für bestimmte Tätigkeiten und einzelne Umweltschutzbereiche einen Beauftragten zu stellen. Tun sie dies intern, müssen sie für die erforderlichen personellen Kapazitäten und vor allem für die aufwändigen Fortbildungsmaßnahmen sorgen. Sie können sich aber auch auf unsere Erfahrung verlassen.

Die Experten der EHSS übernehmen für Sie Aufgaben als Betriebsbeauftragte, in Ergänzung zu Ihren internen Fachleuten oder komplett.

Wählen Sie zwischen den Leistungen:

  • Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG und der 5. BImSchV
  • Abfallbeauftragter nach § 59 KrW/AbfG
  • Gewässerschutzbeauftragter nach § 64 WHG
  • Störfallbeauftragter nach § 58 BImSchG und der 5. BImSchV
  • Brandschutzbeauftragter

Die Experten der EHSS verfügen über alle wichtigen Qualifikationen und Anforderungen. Mit geeigneten Maßnahmen, einer eigenen Compliance Solution und viel Erfahrung im Umgang mit Behörden strukturieren wir zusammen mit Ihnen die gesetzlichen Auflagen und setzen sie um. So erfüllen Sie nicht nur die rechtlichen Vorgaben, sondern gewinnen Zeit für Ihr eigentliches Kerngeschäft.

Brücken- und Portalkranführer

Führer von Brücken- und Portalkranen, müssen nach Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)) unterwiesen werden und ihre Befähigung nachweisen.

Ihr Nutzen

  • Vermittlung von theoretischen und praktischen Grundkenntnissen zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß VDI 2194 für führerhaus- und flurgesteuerte Brücken- und Portalkrane.
  • Unterwiesene und verantwortungsbewusste Kranführer können im Vorfeld drohende Personen- und Sachschäden erkennen und vermeiden, der Unternehmer darf entsprechend BGVD6 (Krane) nur unterwiesene Kranführer beschäftigen, die ihre Kenntnisse nachzuweisen haben.

Inhalt

  • Rechtsgrundlagen BGVD6, ISGR 500.2.8
  • Aufgaben, Pflichten und Haftung des Kranführers
  • Krantechnik und Kranbetrieb
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel
  • Anschlagen von Lasten
  • Bedienen der Krananlage
  • theoretische und praktische Abschlussprüfung

Arbeitsmedizin

Betriebsärztliche Vorsorge

Die Arbeitsmedizin erfüllt einen wesentlichen Teil des präventiven Auftrags in dem medizinischen Versorgungssystem der Bundesrepublik.

Die Gesundheit zu erhalten und zu fördern, aus dem Arbeitsleben resultierende schädliche Einflüsse zu verhindern, Krankheiten und Gesundheitsschäden früh zu erkennen sowie eine berufliche Wiedereingliederung nach länger dauernden krankheitsbedingtem Ausfall zu begleiten, ist Ziel einer wirksamen Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz.

Inhalte dieses Systems sind folgende:

  • Ist-Analyse
  • Definition von Gesundheitszielen
  • Ableitung und Anwendung von Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Controlling
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Evaluation

Angesichts zunehmender Erkenntnisse über eine Vielzahl von Faktoren, die arbeitsbedingte Erkrankungen beeinflussen, hat sich die Arbeitsmedizin in den letzten Jahrzehnten zu einem selbständigen ärztlichen Gebiet entwickelt.

Aufgabe der Arbeitsmedizin ist es, das Verhältnis zwischen Mensch und Arbeit zu harmonisieren, durch präventive und hygienische Maßnahmen Schäden an Leben und Gesundheit zu verhüten sowie aufgetretenen gesundheitlichen Störungen aller Art durch den Einsatz moderner Früh- und Feindiagnostik und umfassender Therapie in Klinik und Praxis entgegenzuwirken. Das trifft auch speziell für die Erkennung und Behandlung der anerkannten Berufskrankheiten am Arbeitsplatz zu. Dem Geschädigten soll die Wiederanpassung durch Rehabilitation an seine Arbeitsumwelt erleichtert werden.

Regalprüfung nach DIN EN 15635

Betriebssicherheit

Bundesweite Regalprüfungen durch zertifizierte Regalprüfer nach DIN EN 15635 („Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Verstellbare Palettenregale – Grundlagen der statischen Bemessung“). Mehr Sicherheit und reibungslose Abläufe in Ihrem Lager durch regelmäßige Regalprüfungen.

Aktuelle Rechtslage

Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen – Ist die Regalprüfung Pflicht?Ja, es besteht eine Prüfungspflicht!

1. Rechtliche Grundlagen hierfür sind

Entgegen der teilweise weit verbreiteten Meinung, der europäische Normenentwurf DIN EN 15635 sei die rechtliche Grundlage für die Prüfung von Regalen, ist tatsächlich die Prüfungspflicht für Arbeitsmittel (Regale) in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Ausgabe 27.09.2002, gesetzlich festgelegt.

1.1 Arbeitsmittel

Gemäß §2 (1) BetrSichV sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte Maschinen oder Anlagen. In diesem Sinne sind Regale Anlagen, die zueinander in Wechselwirkung stehen (z.B. Regalstützen, Träger, Fachböden).

1.2 Gefährdungsbeurteilung

Gemäß §3 (1) BetrSichV hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Für diese Gefährdungsbeurteilung hat er die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln zu ermitteln. Hierbei geht es um die Wechselwirkung untereinander: z.B. bei der Bedienung von Regalen mit Staplern.

1.3 Arbeitsmittelprüfung (Regalprüfung/Regalinspektion)

§3 (3) der BetrSichV gibt vor, dass für die Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Darüber hinaus schreibt § 10 der BetrSichV vor, dass Arbeitsmittel deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort zu prüfen sind. Die Prüfungen darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden. § 10 (2) BetrSichV gibt zusätzlich vor, dass der Arbeitgeber, wenn Arbeitsmittel Schäden verursachende Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können, die Arbeitsmittel nach den nach § 3 (3) ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen zu überprüfen und erforderlichen Falls zu erproben hat. Ebenso sind Arbeitsmittel einer außerordentlichen Überprüfung zu unterziehen, wenn außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit des Arbeitsmittels (der Regale) haben können. Diese außergewöhnlichen Ereignisse wären z.B. Unfälle, Veränderungen an den Arbeitsmitteln (Umbau der Regale), längere Zeiträume der Nichtbenutzung der Arbeitsmittel oder Naturereignisse.

2. Prüfungsgrundlagen – Prüfungszeiträume

2.1 Wie sind Regale zu prüfen?

Über die Art und Weise der Durchführung von Regalprüfungen sowie die zeitliche Festsetzung der Prüfungsabstände gab es bisher keine einheitlichen Regelungen. Lediglich die berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 234, Stand Oktober 1988, aktualisierte Fassung 2003, gibt unter 6.1 vor, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass kraftbetriebene Regale und Schränke von einem Sachkundigen auf Ihren sicheren Zustand geprüft werden müssen.Der europäische Normenentwurf DIN EN 15635 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl- Verstellbare Palettenregale- Leitlinien zum sicheren Arbeiten, deutsche Fassung prEN 15635, Ausgabe 2007, bietet erstmals eine einheitliche Grundlage für die Inspektion von stationären Regalanlagen. So sind in diesem Normentwurf unter 9.4.2 bis 9.6 eindeutige Vorgaben zur Experteninspektion bezüglich der zu prüfenden Bauteile von Beschädigungen enthalten.

2.2 Prüfabstände

Der Punkt 9.4.2 der DIN EN 15635 besagt, dass sämtliche Lagereinrichtungen systematisch und regelmäßig zu inspizieren sind. Gemäß 9.4.2 hat der Sicherheitsbeauftragte des Betreibers der Regalanlage sicherzustellen, dass Inspektionen wöchentlich durchgeführt werden, bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen. Darüber hinaus ist ein formaler, schriftlicher Bericht (Sichtprotokoll) aufzuzeichnen und aufzubewahren. Diese Sichtkontrolle können von Mitarbeitern des Betreibers der Regalanlage durchgeführt werden. Unter 9.4.2.3 der DIN EN 15635 wird geregelt, dass eine Experteninspektion der Lagereinrichtung, in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten, von einer fachkundigen Person, durchzuführen ist. Hierbei ist zu beachten, dass die Experteninspektion, in Abhängigkeit von Ihrer Risikoanalyse gegebenenfalls öfter durchzuführen ist.

Prüfpflichtig sind alle Ortsfesten Regalsysteme aus Stahl

  • Archivregale
  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen
  • Verschieberegalanlagen (mechanisch)
  • u.s.w.

Prüfablauf

Die Prüfung Ihrer Regalanlage wird während des laufenden Betriebs durchgeführt.

Gegenstand der Prüfung sind folgende Leistungen

  • Typenoffene, Hersteller unabhängige und neutrale Prüfung
  • Visuelle Inspektion vom Normalniveau ohne Verwendung von Steighilfen, Hubbühnen etc.
  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der BGR 234 der gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • Sichtkontrolle von Regalbauteilen auf erkennbare Verformungen und Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
  • Visuelle Überprüfung des Regalaufbaus gemäß Spezifikation
  • Abgleich der Regalbelastungsschilder mit dem Aufbau
  • Vergabe einer Inspektionsplakette
  • Erstellung eines aufbewahrungspflichtigen Prüfberichtes
  • Nachbesprechung und Übergabe der Prüfberichte

Mögliche Zusatzleistungen

Sicherheit und Wirtschaftlichkeit

Regelmäßige Regalprüfungen und Reparaturen verhindern folgenschwere Unfälle mit Personen- und Sachschäden sowie hohe Reparaturkosten und garantieren einen reibungslosen Betriebsablauf.

Durch die regelmäßige Prüfung Ihrer Regale, sichern Sie sich langfristig Ihren Versicherungsschutz. Die Berufsgenossenschaften aber auch die Haftpflichtversicherer schauen immer öfter nach der Einhaltung der Prüfungen. Im schlimmsten Fall erlischt der Versicherungsschutz. In einigen Betrieben war es aber auch schon möglich, durch die regelmäßigen Prüfungen, Versicherungsprämien zu senken. Mit Steigerung der Sicherheit, kann sich auch nachhaltig die Gefährdungsbeurteilung und somit die Gefährdungsklassifizierung durch die BG zu Ihrem Vorteil ändern.

Letzlich sollten Sie sich aber gut fühlen weil Sie alles für die Sicherheit in Ihrem Betrieb getan haben. Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken.

Compliance Solution

Werden Sie mit uns rechts- und haftungssicher im Umwelt- und Arbeitsschutz

Mit Hilfe unserer EHSS Compliance Solution wird die Einhaltung der Rechtsvorgaben im Umwelt- und Arbeitsschutz leicht gemacht

Im Rahmen unserer EHSS Compliance Solution können Sie Ihre spezifischen Betreiberpflichten mit wenig Aufwand übersichtlich delegieren, überwachen und nachweisen. Eine Wirksamkeitskontrolle sichert eine zeiteffektive Umsetzung. Sie erfüllen alle Anforderungen nach ISO 14001:2015, ISO 45001:2018.

Unsere Compliance Solution enthält:

Bestandsaufnahme:

  • Wir erfassen die Vorschriften im Umwelt- und Arbeitsschutz und leiten daraus Ihre konkreten Betreiberpflichten ab.

Delegation:

  • Die Betreiberpflichten werden gemeinsam mit Ihnen an die zuständigen Personen delegiert und übersichtlich dargestellt.
  • Jeder Verantwortliche kann sicher und reibungslos mit dem System arbeiten.

Wirksamkeitskontrolle:

  • Durch einen systeminternen Mechanismus erfolgt eine sichere Wirksamkeitskontrolle.
  • Compliance Audits vor Ort unterstützen diese.

Aktualität und Sicherheit:

  • Wir verfolgen für Sie stetig die Vorschriften auf EU, Bundes- und Landesebene.
  • Durch regelmäßige inhaltliche und Software Updates sind Sie immer auf dem aktuellen Stand.

Ihr Vorteil:

  • Zeitersparnis – niemand muss Hunderte von Gesetzestexten lesen
  • Übersichtlichkeit – auf einen Blick erschließt sich, wer wann was zu tun hat
  • Aktualität – automatische Anpassung bei gesetzlichen Änderungen

Gerne überzeugen wir Sie bei einer Vorführung vor Ort.

SCC-Zertifizierung

SCC (Sicherheits-Certifikat-Contraktoren) ist ein Verfahren zur Zertifizierung eines Sicherheits-Managementsystems. Es berücksichtigt Anforderungen der (Arbeits-)Sicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes. Man spricht daher auch vielfach von einem SGU Managementsystem.

Kontraktoren sind Unternehmen, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages für ihren Auftraggeber bestimmte technische Dienst- oder Werkleistungen erbringen. Dies sind unter anderem sicherheitsrelevante Arbeiten wie:

  • Wartungsarbeiten an Produktionsanlagen
  • Bauprojekte
  • Neu- und Umbauten von Anlagen (beispielsweise Raffinerien).

Durch den zunehmenden Einsatz dieser Kontraktoren wirkt das Management und das Verhalten deren Mitarbeiter in starkem Maße auf den Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutz-Standard der Auftraggeber ein. Dies hat nicht zuletzt auch Auswirkungen auf den Qualitätsstandard der deutschen Industrie. Bei der Zertifizierung unterscheidet man zwei verschiedene Zertifikate:

1. SCC: Eingeschränktes Zertifikat:

Dieses Zertifikat beurteilt die SGU Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz und ist in der Regel für kleine Unternehmen (mehr als 35 Mitarbeiter im gesamten Unternehmen) bestimmt.

2. SCC: Uneingeschränktes Zertifikat:

Neben den unter SCC (1) genannten Beurteilungskriterien wird hierbei auch das SGU-Managementsystem beurteilt. Dieses Zertifikat ist für Unternehmen bestimmt, die mehr als 35 Mitarbeiter im gesamten Unternehmen beschäftigen. Unternehmen, die weniger als 35 Mitarbeiter beschäftigen, jedoch Subunternehmer (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen, benötigen das SCC (2).

3. SCP: PersonaldienstleisterAktualität und Sicherheit:

Ausschließlich für Personalverleihfirmen, die ein SGU-Managementsystem implementiert haben.

Vorteile des SCC:

  • SCC ist so konzipiert, dass es problemlos in allen Industriezweigen integriert werden kann
  • SCC eröffnet gesteigerte Wettbewerbschancen wegen des Qualitätsanspruchs der Industrie
  • SCC schafft Transparenz durch vergleichbare Management-Systeme
  • Eine Steigerung des Sicherheitsbewusstseins der Mitarbeiter bedeutet Senkung der Unfallzahlen
  • Aufwendige Mehrfachauditierungen entfallen

ISO 50001:2018 Zertifizierung – Energiemanagementsystem

Mit einem etablierten Energiemanagementsystem in Ihrem Unternehmen verbessern Sie die Energiebilanz und verringern den CO2 Ausstoß. Sie erhöhen Ihre Wirtschaftlichkeit, sichern sich Wettbewerbsvorteile durch niedrigere Energiekosten und identifizieren Optimierungspotenziale. Dank der High-Level-Structure (HLS) erhalten Sie einen Leitfaden, mit dessen Hilfe Sie die Struktur und Anforderungen von Managementsystemen optimal vereinheitlichen. Diese übergeordnete Struktur erleichtert die Implementierung und Pflege mehrerer Managementsysteme und den Aufbau von integrierten Managementsystemen.

Eine ISO 50001 Zertifizierung sensibilisiert Ihre Mitarbeiter für einen effizienteren Einsatz von Energie, Sie dokumentieren Ihr Energiebewusstsein und fördern das positive Image Ihres Unternehmens.

Sicherheitskoordinator (SIGEKO)

Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheits- und Gesundheitskoordinator für Baustellen.

Der Sicherheitskoordinator sorgt für Sicherheit auf Ihrer Baustelle.

Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, kurz SiGeKo, ist grundsätzlich für alle Baustellen vorgeschrieben, auf denen Beschäftigte mehrerer Unternehmen eingesetzt werden. Als Bauherr können Sie diese  verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe gerne an die Bauberatung Saar delegieren.

Wir kümmern uns auf Ihrer Baustelle gerne um alle wichtigen Fragen und Aufgaben der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Unsere SiGeKos kommen vor Ort und analysieren die sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Wechselwirkungen, die während der Arbeitsschritte bzw. zwischen den eingesetzten Gewerken auftreten können. Das Ziel des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators ist es, einen gefahrlosen Ablauf der Bauarbeiten auf Ihrer Baustelle zu ermöglichen.

Auf Ihrer Baustelle koordiniert der SiGeKo die Anwendung der Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes. Hierfür stehen wir in Kontakt mit allen beteiligten Gewerken. Wir sorgen während Ihrer Baumaßnahme für die Einhaltung der Baustellenordnung und aller vorab definierten sicherheitsrelevanten Vorgaben. Sobald wir an Bord sind, brauchen Sie sich also um die Sicherheit auf Ihrer Baustelle keine Sorgen mehr zu machen. Wir kümmern uns.

Qualitätsmanagement nach IATF 16949

Eine akkreditierte Zertifizierung sichert Ihnen wichtige Vorteile, die sich deutlich auf Ihre Unternehmensleistung auswirken. Denn mithilfe einer QM-Zertifizierung nach IATF 16949 können Sie:

Wir helfen Ihnen dabei, schnellstmöglich die Zertifizierungsreife nach IATF 16949 zu erreichen. Unser Beratungsansatz ist dabei immer praxisorientiert. Neben fachkundigem QM-Praxis-Wissen, bieten wir eine Vielzahl von innovativen QM-Werkzeugen die Ihnen die Zertifizierungsvorbereitung erleichtern und mit denen Sie nicht erst bei Null anfangen müssen.

Qualitätsmanagement nach ISO 9001

Eine akkreditierte Zertifizierung sichert Ihnen wichtige Vorteile, die sich deutlich auf Ihre Unternehmensleistung auswirken. Denn mithilfe einer QM-Zertifizierung nach ISO 9001 können Sie:

  • Ihre Effizienz innerhalb des Unternehmens steigern und Kosten einsparen, indem Sie Ihre Prozesse und Strukturen optimieren;
  • Risiken deutlich vermindern;
  • Ihre Kundenorientierung steigern und so Vertrauen bei Kunden schaffen, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess starten und stetig vorantreiben;
  • Ihr Beschwerdemanagement verbessern und Fehler reduzieren und die Mitarbeitermotivation steigern.

Fachspezifische Schulungen, Trainings & Workshops

Umfangreiche und fachspezifische Trainings, Seminare und Schulungen, auch vor Ort bei Ihnen. Gerne modellieren wir auf Sie speziell zugeschnittene Schulungskonzepte, ganz individuell

Externer Brandschutzbeauftragter

Die EHSS GmbH bietet Ihnen Unterstützung als externen Brandschutzbeauftragten an.

Gerade Sonderbauten, Industriebetriebe oder Versammlungsstätten benötigen einen Brandschutzbeauftragten. Nicht jeder Betrieb kann einen eigenen Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten auszubilden. Zudem fehlt oftmals das nötige Fachwissen um mit Feuerwehren , Versicherungen und Behörden zu kommunizieren.

Wir unterstützen Sie mit einem Gesamtpaket als externen Brandschutzbeauftragten. Unsere Aufgaben richten sich nach der DGUV – Information 205-003 . Selbstverständlich können wir die Aufgaben individuell auf Ihren Betrieb anpassen.